WORUM ES GEHT:
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wurde 1989 das Sterbegeld für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK oder Ersatzkassen) grundsätzlich gestrichen. Nur für Mitglieder, die bereits 1988 versichert waren, wurde noch ein Sterbegeld von 1.050,- Euro gezahlt; für mitversicherte Familienmitglieder 525,- Euro. Ab 2003 Kürzung um die Hälfte. Seit dem 01.01.2004 muss bei einem Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers ganz verzichtet werden. Die finanzielle Vorsorge bleibt nun allein Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen überlassen. Im Sterbefall könnte dies zu einem finanziellen Engpass führen.
WAS SIE DAGEGEN TUN KÖNNEN:
Die oben genannten finanziellen Belastungen können Sie und Ihre Familie zum einen durch eine Sterbegeldversicherung abwenden. Über diese informieren wir Sie gerne ausführlich, unverbindlich und kostenlos. Wir können Ihnen diese Absicherung als Mitglied des “Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.” über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag anbieten, das heißt:
- ohne jede Gesundheitsprüfung
- für alle Altersgruppen vom 15. – 80. Lebensjahr
- mit Versicherungssummen von 2.000 Euro bis 12.500 Euro
- mit entsprechend günstigen Beiträgen
- mit anteiliger Überschlussbeteiligung
- ohne Wartefrist im Leistungsfall*
- Die Versicherung hat eine einheitliche Beitragszahlung im Erlebensfall bis Alter 85, danach beitragsfrei
- Die generelle Beitragszahlung beträgt 25 Jahre
mit Monats-, Jahres- oder Einmalbeiträgen
* Dreijährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb dieser drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt).